Hausordnung der Kunsthalle zu Kiel


Um Besucher*innen und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Ausstellungsobjekte zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich. Die Hausordnung dient dazu, Ihnen den Besuch unseres Museums so angenehm wie möglich zu machen, und ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie folgende Hausordnung an:

Öffnungszeiten

Die Kunsthalle zu Kiel ist in der Regel Dienstag bis Sonntag 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Mittwoch 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet, montags ist geschlossen. Für Feiertage oder begründete Anlässe sind Sonderregelungen möglich, die im Hause und in der Presse angekündigt werden.

Eintrittspreise  

Die Eintrittspreise entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Kasse. Es gelten folgende Preiskategorien: 

a. Regulär  
b. Ermäßigt - Das ermäßigte Eintrittsgeld gilt bei Vorlage des gültigen Ausweises für:  

  • Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, FSJ, BuFD (über 18 Jahre)
  • Empfänger*innen von ALG I 
  • Schwerbehinderte 

c. Freien Eintritt haben nach Vorlage des gültigen Nachweises:  

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 
  • Kitagruppen und Schulklassen 
  •  Begleitpersonen von Schwerbehinderten 
  • Seniorenpass 
  • Kiel Pass und Empfänger*innen von ALG II 
  • Studierende der Christian-Albrechts-Universität, Fachhochschule Kiel, Muthesius Kunsthochschule 
  • Studierende der Kunstgeschichte, Kunst und anderer museumsrelevanter Studienfächer
  • Mitglieder von SHKV, DMB, ICOM, BBK, ADKV, u.a. 

Verhalten in der Kunsthalle

Die Kunsthalle ist für die Sicherheit der Ausstellungsgegenstände verantwortlich. 
Deshalb ist es nicht gestattet:  

  • Ausstellungsgegenstände zu berühren oder sich an Kunstwerken, Sockeln und Wänden anzulehnen, außer es wird schriftlich ausdrücklich darauf hingewiesen. 
  • sperrige Gegenstände in die Ausstellungsräume mitzunehmen. 
  • Tiere in das Haus mitzunehmen (ausgenommen sind Assistenz- oder Blindenhunde). 
  • in den Ausstellungsräumen sowie den anderen öffentlichen Bereichen des Gebäudes zu essen oder zu trinken (ausgenommen sind das Café und der Eingangsbereich). 
  • zu rauchen. 
  • in unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke mit Gegenständen zu hantieren, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten hervorzurufen. 
  • andere Schreibgeräte als Bleistifte in den Ausstellungsräumen zu verwenden. Wände und Vitrinen dürfen nicht als Schreib- oder Zeichenunterlage genutzt werden.

Garderobe  

Aus sicherheitstechnischen Gründen müssen Mäntel, Jacken, Umhänge sowie Rucksäcke und größere Taschen, Fotokoffer, Stöcke, Schirme usw. an der Garderobe oder in den Schließfächern gelassen werden. Ausgenommen hiervon sind medizinische Gehhilfen. Die Mitnahme kleiner Taschen (bis DIN A4) in die Ausstellungsräume ist erlaubt. Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichtspersonal. Größere Bekleidungsstücke dürfen nicht über dem Arm getragen werden. Für die Garderobe und Wertgegenstände aller Art wird keine Haftung übernommen. 

Haftung

Kindern unter 12 Jahren ist der Museumsbesuch nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Lehrer*innen, Gruppenleiter*innen und Erziehungsberechtigte sind für angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich. Die Gäste haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht auch bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Auslösen von Alarmeinrichtungen.

Benutzung von Kinderwagen 

Die Mitnahme eines Kinderwagens in die Ausstellungsräume ist dann gestattet, wenn die betreffenden Besucher*innen sicherstellen, dass sie den Kinderwagen nur zum Fahren der Kinder benutzen. Nicht erlaubt ist es, ein Kind selbst den Wagen schieben zu lassen und das Aufsichtspersonal ist angewiesen, Besucher*innen auf die Vorschrift hinzuweisen. Fahrräder, Skateboards, Roller aller Art sind in der Kunsthalle nicht gestattet.

Fotografieren und Filmen

Das Filmen und Fotografieren ist ausschließlich zu privaten Zwecken erlaubt, außer es wird anders ausgewiesen. Die Verwendung von Stativ, Blitz oder Selfie-Stick ist grundsätzlich nicht gestattet. Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Kunsthalle zu Kiel erlaubt.

Aufsichtspersonal / Hausrecht 

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Werden die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann der weitere Aufenthalt im gesamten Gebäude untersagt werden. Die Direktion kann durch ihre Vertretung Besucher*innen, die sich nicht an die Regelungen der Hausordnung und/oder die Anweisung des Aufsichtspersonals halten oder die sonst durch anstößiges Verhalten die Aufmerksamkeit anderer Ausstellungsbesucher*innen ablenken oder abzulenken versuchen, vom weiteren Aufenthalt in der Kunsthalle zu Kiel ausschließen.

Anregungen und Beschwerden 

Mit Anregungen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an das Aufsichts- und/oder das Kassenpersonal, das Sie gerne über Ansprechpartner*innen informiert. 
Wir weisen Sie auf die Videoüberwachung in allen Ausstellungsräumen, dem Foyer und der Kunstwerft hin. 
 
Wenn nicht näher geregelt, gilt die Hausordnung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Dr. Anette Hüsch, Direktorin der Kunsthalle zu Kiel, 18.03.2019 

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